Was heute tatsächlich aktiv ist
Die Pionierauswahl wird von einem Menschen vorgenommen. Es gibt keinen öffentlichen KI-Chatbot und keine automatisierte KI-Entscheidung über Bewerbungen, Konten, Nachweise, Punkte, Prämien oder Sperren. App-Regeln und Wirkungsschätzungen werden nicht durch generative KI festgelegt.
KI-Werkzeuge unterstützen die Entwicklung sowie Text- und Gestaltungsentwürfe. Die externe KI-Auswertung von Betriebs-, Website- und Testdaten in der aktuellen geschützten Verwaltungsübersicht ist seit dem 5. September 2026 pausiert. Die regelbasiert berechnete interne Übersicht bleibt verfügbar. Sie veröffentlicht nichts, versendet keine Nachrichten und ändert keine Konten.
Was KI nicht autonom tun darf
- Pionierbewerbungen annehmen oder ablehnen
- Nachweise endgültig annehmen oder ablehnen
- Impact- oder Prämienpunkte buchen, ändern oder entziehen
- Konten sperren, Rollen vergeben oder Beschwerden entscheiden
- E-Mails versenden, Social-Media-Beiträge veröffentlichen oder Verträge schließen
- Preise, Zahlungen, Prämien oder Umweltfaktoren festlegen
Externe KI-Auswertung derzeit pausiert
In der aktuellen Verwaltungsübersicht sind sowohl externe KI-Anfragen als auch ihre vorgeschaltete Inhaltsprüfung deaktiviert. Die Pause berücksichtigt, dass kleine Testgruppen durch verdichtete Kennzahlen erkennbar bleiben können und aus Nachrichten abgeleitete Texte einen Personenbezug enthalten können. Eine pauschale Aussage, solche Daten seien anonym oder frei von Nachrichteninhalten, wäre daher nicht ausreichend.
Die technische Pause betrifft künftige Anfragen aus dem aktuellen Verwaltungsstand. Sie ist kein Nachweis über die Löschung früher beim Anbieter verarbeiteter Daten. Die zuvor verwendete Einstellung store:false war ebenfalls keine Zusage, dass keinerlei Daten für Sicherheits- oder Missbrauchsprüfungen aufbewahrt werden. Vor einer erneuten Aktivierung müssen Datenminimierung, Anbieterbedingungen, Übermittlungen und Speicherfristen geprüft und dokumentiert sein.
Stand dieser Erläuterung: 5. September 2026. Fragen zur Verarbeitung und zum Widerspruch gegen eine Verarbeitung aufgrund berechtigter Interessen beantwortet datenschutz@sparkacts.de.
Wann KI kenntlich gemacht wird
Ein späterer KI-Assistent, der direkt mit Nutzern spricht, muss sich spätestens bei der ersten Interaktion verständlich als KI erkennen lassen, soweit dies nicht bereits offensichtlich ist. Realistisch wirkende künstliche oder wesentlich manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte werden angemessen kenntlich gemacht. Bei KI-erzeugten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse werden die gesetzlichen Transparenzregeln beachtet; eine menschliche Prüfung und klar zugeordnete redaktionelle Verantwortung werden dokumentiert.
Pflichtprüfung vor jeder Aktivierung
- KI-Anwendungsfall und verbotene Entscheidungen schriftlich festlegen
- Anbieterbedingungen, Auftragsverarbeitung, Unterauftragnehmer und Drittlandbezug prüfen
- Datenfluss, Löschung, Kostenlimit und Zugriffsrechte dokumentieren
- Fehler, Verzerrung, Prompt-Injection und Datenabfluss mit Testfällen prüfen
- Menschliche Freigabe, Protokollierung und globalen Kill-Switch nachweisen
- Nutzerhinweise, Datenschutzinformation und Versionsregister aktualisieren
- KI-Kompetenz der verantwortlichen Person dokumentieren
Fragen oder Auffälligkeiten
Fragen zur KI-Nutzung oder Hinweise auf eine möglicherweise automatisierte Entscheidung können an datenschutz@sparkacts.de gesendet werden. SparkActs bietet eine menschliche Erklärung und Überprüfung an.